Lieber mal die Aufsicht fragen, bevor man Einwilligungsorgien ankreuzen lässt.
🗄️ Wie sind katholische unabhängige Aufarbeitungskommissionen datenschutzrechtlich einzuordnen?
🗳️ Unnötige Einwilligungen bei Kirchenverwaltungswahlen (danke an @pvpv!)
📱 ToMs im Beichtstuhl und bei der Seelsorge
artikel91.eu/2024/10/31/hosent…
Hosentaschenanruf aus dem Beichtstuhl – Wochenrückblick KW 44/2024
Verantwortlichkeit von Aufarbeitungskommissionen, Einwilligung in Wahlergebnisveröffentlichung, Handy im BeichtstuhlArtikel 91
PV Prutting-Vogtareuth hat dies geteilt.
Hans
Als Antwort auf Felix Neumann • • •>"Handys im Beichstuhl"<
"Wir stellen fest, dass selbst bei
minimaler Konfiguration iOS und Google Android Daten mit Apple/Google austauschen, [...] obwohl der der Nutzer dies ausdrücklich ablehnt.
Wenn eine SIM-Karte eingelegt wird, senden sowohl iOS und Google Android Details an Apple/Google. iOS sendet die MAC-Adressen von Geräten in der Nähe, z. B. von anderen Handys und dem Home-Gateway, zusammen mit ihrem GPS-Standort an Apple.
[...]"
(scss.tcd.ie/doug.leith/apple_g…)
>>
Hans
Als Antwort auf Hans • • •Schlußfolgerung:
>"Handys im Beichstuhl"<
(Gleichgültig ob bei katholischer Beichte/ Seelsorge oder bei einem ev. seelsorgerlichen Gespräch):
Geht - m.E. - gar nicht!
Weil, z.B., in dem Bereich der ev.-luth. EKD:
Seelsorgegeheimnisgesetz (SeelGG) §2, §3 sowie §§ 11 und 12 :
ekd.de/ekdtext_123_amhang.htm
Daraus ergeben sich Fragen...
Schulseelsorge in der EKD
Evangelische Kirche in DeutschlandChristian Brecheis
Als Antwort auf Hans • • •Sie schreiben, dass Gerätedaten an Apple und Google übermittelt werden. Aber das Seelsorgegeheimnisgesetz, das sie dann nennen, definiert den Schutz des Seelsorgegeheimnis in § 2 Abs 4 so, dass „keine Inhalte Dritten bekannt werden." Ich sehe da kein Handyverbot für Seelsorger:innen (das wäre in informellen Seelsorgesituationen auch schwer umsetzbar), sondern nur, dass Seelsorger:innen sicherstellen müssen, dass keine Audioaufnahmen übertragen werden.
@fxneumann
Hans
Als Antwort auf Christian Brecheis • • •Keine Audioaufnahmen: Ja, sowieso.
Ich habe lediglich den Text der Studie übersetzt. (s.a.: scss.tcd.ie/doug.leith/ )
Die Problematik sehe ich darin, daß grundsätzlich Standortdaten (auch die der "umliegenden Geräte) sowie Mac-Adressen übertragen werden. Somit kann (hier) Apple/ Google entsprechende (Standort/ Bewegungsprofile) anlegen.
Aus meiner (persönlichen) Sicht reicht bereits das(!) schon aus, dß das Seelsorgegeheimniss zumindest gefährdet ist.
>>
Doug Leith
www.scss.tcd.ie