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Lieber mal die Aufsicht fragen, bevor man Einwilligungsorgien ankreuzen lässt.

🗄️ Wie sind katholische unabhängige Aufarbeitungskommissionen datenschutzrechtlich einzuordnen?
🗳️ Unnötige Einwilligungen bei Kirchenverwaltungswahlen (danke an @pvpv!)
📱 ToMs im Beichtstuhl und bei der Seelsorge

artikel91.eu/2024/10/31/hosent…

#TeamDatenschutz

PV Prutting-Vogtareuth hat dies geteilt.

Als Antwort auf Felix Neumann

>"Handys im Beichstuhl"<

"Wir stellen fest, dass selbst bei
minimaler Konfiguration iOS und Google Android Daten mit Apple/Google austauschen, [...] obwohl der der Nutzer dies ausdrücklich ablehnt.

Wenn eine SIM-Karte eingelegt wird, senden sowohl iOS und Google Android Details an Apple/Google. iOS sendet die MAC-Adressen von Geräten in der Nähe, z. B. von anderen Handys und dem Home-Gateway, zusammen mit ihrem GPS-Standort an Apple.
[...]"

(scss.tcd.ie/doug.leith/apple_g…)

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Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (2 Stunden her)
Als Antwort auf Hans

Schlußfolgerung:

>"Handys im Beichstuhl"<

(Gleichgültig ob bei katholischer Beichte/ Seelsorge oder bei einem ev. seelsorgerlichen Gespräch):

Geht - m.E. - gar nicht!

Weil, z.B., in dem Bereich der ev.-luth. EKD:

Seelsorgegeheimnisgesetz (SeelGG) §2, §3 sowie §§ 11 und 12 :

ekd.de/ekdtext_123_amhang.htm

Daraus ergeben sich Fragen...

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (2 Stunden her)
Als Antwort auf Hans

Sie schreiben, dass Gerätedaten an Apple und Google übermittelt werden. Aber das Seelsorgegeheimnisgesetz, das sie dann nennen, definiert den Schutz des Seelsorgegeheimnis in § 2 Abs 4 so, dass „keine Inhalte Dritten bekannt werden." Ich sehe da kein Handyverbot für Seelsorger:innen (das wäre in informellen Seelsorgesituationen auch schwer umsetzbar), sondern nur, dass Seelsorger:innen sicherstellen müssen, dass keine Audioaufnahmen übertragen werden.

@fxneumann

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Stunde her)
Als Antwort auf Christian Brecheis

Keine Audioaufnahmen: Ja, sowieso.

Ich habe lediglich den Text der Studie übersetzt. (s.a.: scss.tcd.ie/doug.leith/ )

Die Problematik sehe ich darin, daß grundsätzlich Standortdaten (auch die der "umliegenden Geräte) sowie Mac-Adressen übertragen werden. Somit kann (hier) Apple/ Google entsprechende (Standort/ Bewegungsprofile) anlegen.

Aus meiner (persönlichen) Sicht reicht bereits das(!) schon aus, dß das Seelsorgegeheimniss zumindest gefährdet ist.

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Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (16 Minuten her)