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Die Entscheidung, die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde für KI-Anwendungen in Deutschland zu bestimmen, stellt einen bedeutenden Schritt in der Regulierung und Kontrolle von Künstlicher Intelligenz dar. Während sie als „KI-Kompetenzzentrum“ fungieren und die EU-Verordnung durchsetzen soll, bleiben branchenspezifische Zuständigkeiten bei den Fachbehörden, wie z. B. das KBA oder BaFin. Dies verhindert Doppelstrukturen.

Ein entscheidender Punkt bleibt jedoch ungeklärt: Wie wird der Wissenstransfer zwischen der Bundesnetzagentur und den Datenschutzbehörden gewährleistet? Gerade bei KI-Systemen, die personenbezogene Daten verarbeiten, wird eine enge Zusammenarbeit notwendig sein, um Datenschutzstandards einzuhalten.

Als katholische Datenschutzaufsicht begrüßen wir jede Initiative, die zu klaren Zuständigkeiten beiträgt – doch müssen Datenschutz und Ethik stets im Zentrum der Diskussion stehen. #KI #Datenschutz #DigitalRegulierung

heise.de/news/KI-Verordnung-Bu…