Handlungsleitfaden für Kommunen und Verwaltungen zur Auskunftserteilung nach Artikel 15 DSGVO
Der Auskunftsanspruch besteht selbstverständlich auch nach dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG). Die Hinweise in diesem Leitfaden können auf die Bearbeitung nach dem KDG direkt übertragen werden. Bei Fragen leistet das KDSZ Bayern gerne Hilfestellung, sowohl den Einrichtungen, wie auch den Betroffenen, die Auskunft verlangen.
Franz Philippe Bachmann mag das.