Zum Inhalt der Seite gehen

KDSZ Bayern hat dies geteilt


Login-Verfahren: BSI empfiehlt die Nutzung von Passkeys


Passkeys als sichere und komfortable Alternative zu Passwörtern: Eine Verbraucherbefragung des BSI zeigt, dass trotz hoher Akzeptanz und Vertrauen nur wenige Nutzende das neue Verfahren kennen. Bedenken bezüglich Sicherheit und Komplexität bestehen. Das BSI empfiehlt daher eine gezielte Aufklärung und Werbung, um die Bekanntheit von Passkeys zu steigern und deren Nutzung zu fördern. Expertinnen und Experten sind überzeugt: Passkeys sind die Zukunft der Cybersicherheit. #Passkeys #BSI #Datenschutz #Cybersicherheit"

bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Pr…

teilten dies erneut


Alexander Müller hat dies geteilt


Künstliche Intelligenz: Wie die Bundesnetzagentur die Aufsicht übernehmen soll


Die Entscheidung, die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde für KI-Anwendungen in Deutschland zu bestimmen, stellt einen bedeutenden Schritt in der Regulierung und Kontrolle von Künstlicher Intelligenz dar. Während sie als „KI-Kompetenzzentrum“ fungieren und die EU-Verordnung durchsetzen soll, bleiben branchenspezifische Zuständigkeiten bei den Fachbehörden, wie z. B. das KBA oder BaFin. Dies verhindert Doppelstrukturen.

Ein entscheidender Punkt bleibt jedoch ungeklärt: Wie wird der Wissenstransfer zwischen der Bundesnetzagentur und den Datenschutzbehörden gewährleistet? Gerade bei KI-Systemen, die personenbezogene Daten verarbeiten, wird eine enge Zusammenarbeit notwendig sein, um Datenschutzstandards einzuhalten.

Als katholische Datenschutzaufsicht begrüßen wir jede Initiative, die zu klaren Zuständigkeiten beiträgt – doch müssen Datenschutz und Ethik stets im Zentrum der Diskussion stehen. #KI #Datenschutz #DigitalRegulierung

heise.de/news/KI-Verordnung-Bu…

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Monat her)

KDSZ Bayern hat dies geteilt


📢 **EuGH-Urteil: Datenschutzaufsichtsbehörden nicht zwingend zu Abhilfemaßnahmen verpflichtet**


In seinem Urteil vom 26.09.2024 (C-768/21) hat der EuGH entschieden, dass Datenschutzaufsichtsbehörden nicht immer verpflichtet sind, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, auch wenn eine Verletzung des Datenschutzes festgestellt wurde. Dies gilt insbesondere, wenn ein Einschreiten nicht erforderlich, geeignet oder verhältnismäßig ist.

👉 Im konkreten Fall ging es um eine Beschwerde gegen eine Sparkasse. Der EuGH stellte klar, dass Aufsichtsbehörden Abhilfemaßnahmen nur ergreifen müssen, wenn sie notwendig sind, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen. Wenn der Verantwortliche bereits die erforderlichen Schritte unternommen hat und keine Wiederholungsgefahr besteht, ist ein weiteres Eingreifen nicht erforderlich.
Diese Bewertung kann auch auf den kirchlichen Datenschutz übertragen werden.

Diese Entscheidung stärkt den Ermessensspielraum der Aufsichtsbehörden. #Datenschutz #EuGH #DSGVO #KDG #Abhilfemaßnahmen #Verhältnismäßigkeit


KDSZ Bayern hat dies geteilt


🛡️ Emailsicherheit: Schützt Euch und Eure Kunden! 🛡️


Wie könnt Ihr die Sicherheit Eurer Emails einfach und kostengünstig verbessern? 👉 Richtig konfigurierte Mailserver machen’s möglich! Schaltet die oft vernachlässigten, aber wichtigen Standards ein: SPF, DKIM, DMARC, MTA-STS und TLS.

✅ Keine Lizenzkosten
✅ Schnelle Umsetzung

Diese Maßnahmen schützen nicht nur Eure IT und Mitarbeitenden, sondern auch Eure Kunden. Auch wenn damit das Thema der End-to-End-Verschlüsselung noch nicht erledigt ist, sorgt eine gesicherte Transportverschlüsselung für deutlich mehr Sicherheit. 💻🔒

Und bei einem Audit könnt Ihr zeigen: Ihr habt Euch um den Schutz Eurer Daten gekümmert! ✔️

#Emailsicherheit #Datenschutz #SPF #DKIM #DMARC #MTASTS #TLS #ITSecurity

teilten dies erneut